Zurück in die Zukunft

Dank zahlreicher Weiterempfehlungen, Blogs und sonstigen Beiträgen ist Roodle.de wirklich spitze gestartet und hat unsere Erwartungen auf jeden Fall übertroffen. Doch wie Einstein einst sagte

Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.

sind wir schon daran Roodle auszubauen und weiterzuentwickeln. Mehr Details gibts in den nächsten Tagen.

Kategorie: Neues 4 Kommentare »      

4 Reaktionen zu “Zurück in die Zukunft”

  1. JMNo Gravatar

    Hi Andy, wie wär’s mal mit ein paar Zahlen? Wieviele Benutzer? Wieviele Alben mit durchschnittlich wie vielen Bildern? Mittelwert Ansichten pro Album? etc. etc.
    Gruß, Jörg

  2. AndyNo Gravatar

    Die werden kommen, aber dafür is jetzt noch zu früh. Wir sind grade mal en bisschen mehr als 2 Wochen online!

  3. André (PN Admin)No Gravatar

    Hallo,
    meine Fragen stehen weiterhin im Raum ;-)
    Ich bin ja normal kein Meckerfritze, aber wäre sicherlich vernünftig und gut fürs Image, wenn ihr euch einige Antworte dazu überlegt – denn mit der rechtlichen Promlematik werdet ihr konfrontiert werden.
    (keine Angst – ich bin kein Gerichtsfan – andere jedoch schon)

    LG
    André

  4. AndyNo Gravatar

    Hi André,

    als erstes würde ich mich freuen wenn du deine Kommentare passend zu jeweiligen Artikel veröffentlichst. ;)

    Stephan, unser Anwalt, hat dir einen Kommentar in deinem Blogpost geschrieben. Da du ihn leider noch nicht moderieren hast werde ich ihn einfach hier hineinsetzen um dem ganzen mal einen Schlussstrich zu setzen. Ich würde mich dennoch freuen wenn wir dich als User für uns gewinnen könnten.

    Stephan Hansen-Oest schreib:

    Deine Einwände kann ich in der Theorie nachvollziehen,
    in der Praxis nicht. Deine Haltung würde bedeuten, dass
    es solche Dienste gar nicht geben dürfte. Technisch
    lässt sich das von dir geforderte etwas ohne
    aufwändiges (und datenschutzrechtlich bedenkliches)
    Rechtemanagement nicht umsetzen.

    Wie bei jedem Dienst, wird man sich bei der Verletzung von
    Urheberrechten, den den Diensteanbieter (also z.B. Roodle)
    wenden können. Und wenn Rechte verletzt werden, gibt es
    einen Unterlassungsanspruch aus § 97 UrhG, der ggf. dann
    auch im Rahmen einer Störerhaftung gegenüber dem
    Diensteanbieter geltend gemacht werden kann.

    Wenn ich deine Argumentation richtig verstehe, müsste
    man auch Flickr abstellen. Und Teile von Wikipedia
    möglicherweise auch, da auch dort ggf. urheberrechtlich
    geschütztes Material missbraucht wird bzw. werden kann.
    Und aus Sicht der Privatnutzer ist ggf. auch an § 53
    UrhG zu denken.

    Ich kann deinen Punkt zwar nachvollziehen, zu Ende gedacht ist
    das aber IMHO nicht. Oder wir schalten das Internet ab. Das
    ist natürlich auch eine Lösung.


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